RoHS? Was ist das?

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Mit Inkrafttreten der Richtlinie 2002/95/EG zum 01. Juli 2006 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in neu in den Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräten (Restriction of Hazardours Substances) wird eine drastische Beschränkung folgender Stoffe verfügt: Blei, Cadmium, Chrom VI, Quecksilber, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenyleter (PBDE).

Da die betreffenden Produkte die Anforderungen fristgerecht einhalten müssen, sind ausreichende Vorlaufzeiten in der Lieferkette erforderlich. Dem wollen wir hiermit Rechnung tragen.

Bauteile und Batterien fallen nicht unter die RoHS Beschränkung. Für Batterien und Akkus gilt die europäische Batterierichtlinie bzw. die nationale Vorschrift.

Welche Produkte fallen unter RoHS?

RoHS gilt für Elektro- und Elektronikgeräte ( Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, und Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder und für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000V bzw. Gleichspannung von höchstens 1500V ausgelegt sind), die unter folgende im Anhang IA der Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte ("WEEE") genannten Kategorien 1,2,3,4,5,6,7 und 10 fallen:

 1. Haushaltsgroßgeräte
 2. Haushaltskleingeräte
 3. IT- und Telekommunikationsgeräte
 4. Geräte der Unterhaltungselektronik
 5. Beleuchtungskörper
 6. Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester Großwerkzeuge
 7. Spielzeuge sowie Sport- und Freizeitgeräte
10.Automatische Ausgabegeräte sowie für elektrische Glühlampen und Leuchten in Haushalten.

Quelle: ZVEI

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